Was bedeutet ambulante Weaning und Intensivversorgung?

Der Begriff Weaning kommt aus dem Englischen und bedeutet entwöhnen. Bei beatmeten Patienten ist damit der Entwöhnungsprozess vom Beatmungsgerät gemeint.
Dieses Entwöhnen vom Gerät ist ein hochkomplexer Vorgang und erfordert kompetente Begleitung durch Beatmungsexperten!
Bei Visiten durch unsere Haus- und Fachärzte und durch Blutgasanalysen die unsere Intensiv- Anästhesiologischen Fachkräfte durchführen, wird das Weaningpotential der Patienten regelmäßig überprüft. Dies geschieht selbstverständlich zusätzlich zu der von der S2k-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“ (Revision 2017) vorgeschlagenen Wiedervorstellung in einem Weaningzentrum.
Laut dieser S2k-Leitlinie sollte der Patient schon bei seiner Entlassung aus dem Weaningzentrum einen Wiedervorstellungstermin erhalten. Auch sollen stationäre Kontrollen 1-2 mal im Jahr stattfinden. Da die Weaningzentren in der Regel sehr gut ausgelastet sind, ist es nicht immer einfach einen Termin dafür abzustimmen.
Zeigt sich in der ärztlichen Visite ein Weanigpotenzial oder eine Verbesserung der Situation des Patienten, die eine Dekanülierung möglich machen könnte, kann der Patient mit einer gezielten Fragestellung allerdings rascher vorgestellt werden.
Auch können Verschlechterungen frühzeitig erkannt und durch die betreuenden Haus- und Fachärzte behandelt werden. So kann dem Patienten ein erneuter Intensivaufenthalt häufig erspart bleiben.
Die Umstellung auf einen anderen Beatmungsmodus, der Wechsel auf ein anderes Beatmungsgerät oder eine Dekanülierung (Entfernen der Trachealkanüle) wird wie in der Leitlinie gefordert, immer in einer spezialisierten Klinik erfolgen! Dies darf und kann in der häuslichen Versorgung und Betreuung nicht erfolgen.
In der Regel wird der beatmete Patient mit einer Empfehlung zum weiteren Weaning aus der Klinik entlassen. Durch die intensive pflegerische und medizinische Betreuung der Patienten, ist es möglich diese Weaning Strategien gemeinsam umzusetzen. Konkret kann das bedeuten, dass der Patient mit Hilfe eines Weaningprotokolls während einer festgelegten Zeit vom Beatmungsgerät getrennt werden darf. Dabei wird und muss er sehr engmaschig vom Pflegepersonal überwacht werden.
Ziel des gesamten Weaning Prozesses und somit auch Ziel der Leitlinie ist eine möglichst schonende und gefahrlose Entwöhnung des Patienten vom Beatmungsgerät und im Idealfall auch eine Wiederherstellung der physiologischen, also normalen Atemverhältnisse ohne Trachealkanüle.