Da es sich bei der Versorgung intensivpflegebedürftiger Menschen um sogenannte „häusliche Krankenpflege“ handelt, erfolgt die Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung der Patienten.
Die Pflegekasse und gegebenenfalls weitere Leistungsträger beteiligen sich bei Bedarf an den anfallenden Kosten.