Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) – Pflegeberufe

Dieser Vertrag wurde zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und der Gewerkschaft Verdi geschlossen. Im TVöD wird das Arbeitsverhältnis geregelt (z.B. Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Gehalt usw.). Die Vergütung legt die sogenannte P-Tabelle fest. Diese Tabelle gilt in den besonderen Teilen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen und für Krankenhäuser. In der P-Tabelle werden die Entgeltgruppen P5 bis P16 festgelegt.