Da die intensivpflegerische Versorgung zu einem Großteil über die Krankenversicherung finanziert wird, ist das Vorhandensein eines Pflegegrades bzw. dessen Höhe zweitrangig.
Da die intensivpflegerische Versorgung zu einem Großteil über die Krankenversicherung finanziert wird, ist das Vorhandensein eines Pflegegrades bzw. dessen Höhe zweitrangig.